Telefonakquise ab 2018 verboten?

texte-von-alexandra-langstrof

Telefonakquise, besser bekannt als Telefonanrufe zu Werbezwecken, sind gegenüber Verbrauchern (B2C) nicht erlaubt. Die Bundesnetzagentur geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. „Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Behörde Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen“ – so steht es auf der Website des Unternehmens (www.bundesnetzagentur.de). Doch wie sieht es im B2B-Bereich aus? […]